Die Kirchengemeinde Mittelrhein hat neben dem Pastoralteam unter der Leitung des Pfarrers zwei ehrenamtliche Leitungsgremien, die sich um die Pastorale Plaung und um die Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten und Vermögen kümmern.
Imn Pfarrgemienderat bringen sich Frauen und Männer ein mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen, mit ihrer Kraft und ihrer Zeit in die Pfarrgemeinde ein. Sie wurden gewählt, um das kirchliche Leben der noch jungen Pfarrei mitzugestalten.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat in besonderer Weise die Verantwortung des ganzen Volkes Gottes betont. Alle Glieder des Gottesvolkes sind durch Taufe und Firmung gemeinsam berufen. Alle haben in gemeinsamer Verantwortung Teil am Heilsauftrag der Kirche und erfüllen ihren Dienst an den Menschen.
PGR und Verwaltungsrat
Beide Gremien haben je eigene und eigenständige Aufgaben wahrzunehmen. Diese Rechte und Pflichten sind in den jeweiligen Gesetzen und Ordnungen geregelt.
Während der Pfarrgemeinderat das verantwortliche pastorale Gremium ist, entscheidet der Verwaltungsrat in allen Angelegenheiten der Finanz- und Vermögensverwaltung. Dies soll jedoch unter Beachtung der pastoralen Vorgaben des Pfarrgemeinderates geschehen. Gemeinsames Ziel muss es sein, dass das Vermögen der Pfarrei und ihrem Auftrag dient.
Es ist wichtig, dass der Pfarrgemeinderat Frauen und Männer in den Verwaltungsrat wählt, die die Kompetenzen haben, das Kirchenvermögen zu verwalten; zugleich sollen sie aber auch die pastoralen Aufgaben im Blick haben.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ausreichende Information zwischen den beiden Gremien ist nötig. Um diese strukturell zu gewährleisten, sieht die Ordnung für die Pfarrgemeinderäte vor, dass ein/e Vertreter/in des Verwaltungsrates an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates beratend teilnimmt. Ebenso nimmt ein/e Vertreter/in des Pfarrgemeinderates an den Sitzungen des Verwaltungsrates beratend teil.

