Geburtsurkunde
Bei der Anmeldung Ihres KIndes haben Sie beim Standesamt mehrere Ausfertigungen der Geburtsurkunde bekommen. Eine davon bringen Sie bitte zur Taufanmeldung ins Pfarrbüro mit.
Entlassschein (Dimissorale)
Wenn Sie Ihr Kind bei uns taufen lassen möchten, Ihren Wonsitz aber in einer anderen Kirchengemeinde haben, dann benötigen Sie von Ihrem heimatlichen Pfarramt einen sogenannten Entlassschein. Darauf vermerkt das Pfarrbüro Ihres Wohnsitzes, dass Sie und Ihr Kind dort gemeldet sind. Nach der Taufe benachrichtigen wir dieses Pfarramt dann darüber, dass Ihr Kind getauft wurde.
Patenschein
Haben Sie für Ihr Kind Paten ausgesucht, die nicht in unserer Kirchengemeinde wohnen und hier gemeldet sind? Dann bitten Sie die Paten darum, einen sogenannten Patenschein zu besorgen.
Der Patenschein bestätigt, dass eine Person das kirchliche Ehrenamt der Patenschaft ausüben darf, d.h. sie getauftes Mitglied der Kirche ist. Die Bescheinigung sollte nicht älter als 3 Monate sein. Sie bestätigt auch, dass der Pate bzw. die Patin aktuell Mitglied einer Kirchengemeinde ist.
Die Patenbescheinigung erhält man kostenlos im Pfarrbüro der Kirchengemeinde, der man zum Zeitpunkt der anstehenden Taufe gehört. (aktuelle Wohnortpfarrei).